Om Jugendgerichtshilfe - Kooperationen - Aufgaben - Probleme
Im KJHG wird ¿Von der Mitwirkung der Jugendhilfe im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz¿ (§ 52 SGB VIII) gesprochen und somit der Schwerpunkt klar auf die Jugendhilfe und weg von der Gerichtshilfe, gelegt (Paradigmenwechsel). Die Jugendhilfe im Strafverfahren hat dabei mehrere Aufträge, der Wichtigste ist, den Jugendlichen oder Heranwachsenden im Verfahren zu betreuen und im Rahmen des Verfahrens zu begleiten. Dabei hat sie sich der verschiedensten Konzepte und Methoden zu bedienen, um diesen Jugendlichen oder Heranwachsenden in seiner Lebenswelt, seinem Familiensystem gerecht zu werden. Im Rahmen dieses Buches möchte ich einen Einblick in die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren geben und gleichzeitig die Kooperationen aufzeigen, die es im Verfahren nach dem JGG gibt. Dabei wird der Fokus darauf liegen, ob diese Aufgabenwahrnehmung und Kooperationen im Bezug zum Jugendlichen oder Heranwachsenden auch förderlich für diesen sind.
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