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Verantwortliche Verwaltungsarbeit ist ohne eine zutreffende Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhaltes undenkbar. Die Verwaltungsverfahrensgesetze legen mit der Anordnung eines (nicht des) Untersuchungsgrundsatzes die Tatsachensammlung in die Hände der Verwaltung, beziehen in der Statuierung von Mitwirkungspflichten aber auch die am Verfahren Beteiligten in diesen Prozeß ein. Die Untersuchung zeichnet die Rollen beider Verfahrenssubjekte bei der Tatsachensammlung und grenzt sie gegeneinander ab. Zur Gewinnung konkreter und für die Praxis verwendbarer Ergebnisse geschieht dieses für die Verwaltungsbereiche, in denen die Abgabenordnung einerseits und das zehnte Buch des Sozialgesetzbuches andererseits Anwendung finden. Auf diesen Feldern von Massenverwaltung werden Antworten auf die Fragen gegeben, ob, wann, wo und insbesondere warum die behördliche Inquisition an der (Nicht-) Mitwirkung der Beteiligten ihre Grenze findet.
Die elf Beiträge des Bandes, der auf eine Tagung zum 750. Todestag Heinrich Raspes im September 1997 auf der Wartburg zurückgeht, zeigen die politischen Rahmenbedingungen und die theoretischen und herrschaftlichen Grundlagen des kurzlebigen Königtums des thüringischen Landgrafen Heinrich Raspe auf, der auf päpstliches Betreiben am 22. Mai 1246 gegen die Staufer Friedrich II. und Konrad IV. zum König und künftigen Kaiser gewählt worden war und nach kurzer Herrschaft am 16. Februar 1247 auf der Wartburg starb. Der Band nimmt mit der Frage nach der Persönlichkeit, den Handlungsspielräumen und den reichsfürstlichen Reichs- und Herrschaftsvorstellungen Heinrich Raspes eine Neubewertung seines in der älteren, von nationalstaatlichen Kriterien geprägten Forschung durchweg negativ beurteilten Königtums vor und stellt sein Wirken als Territorialherr, Reichsfürst und von den päpstlichen Parteigängern in Deutschland gegen die Staufer gewählter König in den größeren Kontext des Verhältnisses von Fürsten, König und Reich in spätstaufischer Zeit. Von dieser Fragestellung her gelangen die Beiträge zu grundsätzlicheren Einsichten zur Reichsverfassung und zum Reichsbewußtsein in Deutschland in der tiefgreifenden Umbruchsphase um die Mitte des 13. Jahrhunderts.Supplementary materials can be viewed here:https://www.peterlang.com/app/uploads/2023/03/9783631376843_supplement1.pdfhttps://www.peterlang.com/app/uploads/2023/03/9783631376843_supplement2.pdf
Der Band vereint Beiträge zur interkulturellen Fremdsprachendidaktik von kooperierenden Wissenschaftler/innen aus drei europäischen Ländern. Im Zentrum stehen mentale Prozesse des Fremdsprachenerwerbs sowie innovative und handlungsorientierte Unterrichtsformen. Die relevanten Grundbegriffe «Kultur», «Sprache» und «Verstehen» werden in einem ersten Teil aus Sicht der Mehrsprachigkeitstheorie, des Konstruktivismus und der Relevance Theory untersucht. In einem zweiten Teil werden Formen des Fremdsprachenlernens als mentales Handeln in schulischen Erwerbskontexten beschrieben. Weitere Schwerpunkte bilden Selbstkonzepte von Lehrenden und Bilingualer Sachfachunterricht als schulinstitutionelle Innovation.
Der Sammelband präsentiert die Vorträge und Diskussionsergebnisse einer Wiener Tagung, die im fächerübergreifenden Dialog zwischen den Disziplinen Geschichte, Politikwissenschaften, Germanistik und Linguistik um die Präzisierung und Erhellung des Themenfeldes «Sprache und Politik» bemüht war. Im Zentrum der Ausführungen stehen dabei zwei Problembezirke: Der vielberufene «Kampf um Wörter» wird als sprachstrategisches Verfahren beleuchtet, aber auch an brisanten Einzelfällen wie Heimat oder Globalisierung beispielhaft erläutert. Ein weiterer Schwerpunkt gilt dem metaphorischen Sprechen über brisante Gegenstände, aktuelle Krisenherde und dringliche politische Sachverhalte. Das auf diese Weise entstehende Reservoir von unverbrauchten Sprachbildern taugt ebenso zur Benennung neuer Phänomene wie es im Dienste einer kollektiven Affekterneuerung steht.
Das private und öffentliche Luftrecht spielte bereits in der Zwischenkriegszeit im Zuge der verkehrspolitischen Modernisierung unter dem Nationalsozialismus eine wichtige Rolle. Der Band enthält zunächst die Diskussionen im Luftrechtsausschuss über die Reform des innerdeutschen Luftrechts (einschliesslich des Versicherungsrechts) und über die Arbeiten der CITEJA zu mehreren Luftrechtsabkommen. Das stark zersplitterte Luftschutzrecht sollte nach den Vorschlägen des Ausschusses für Luftschutzrecht systematisiert und zu einem eigenständigen Rechtsgebiet ausgebaut werden. Nach den Vorschlägen des Ausschusses für Kraftfahrzeugrecht sollte die Gefährdungshaftung durch die Verschuldenshaftung aller Verkehrsteilnehmer (mit Beweislastumkehr) ersetzt werden. Der Ausschuss für Rundfunkrecht befasste sich mit dem Entwurf des Reichspostministeriums zu einem Funkentstörungsgesetz. Die Edition macht die Arbeiten der vier genannten Ausschüsse und deren Beratungsgrundlagen erstmals allgemein zugänglich. An den Verhandlungen nahmen außer Ministerialbeamten (u. a. der spätere Präsident des Deutschen Patentamts (1957-1962) Herbert Kühnemann) und Praktikern die Universitätsprofessoren Dersch, Forsthoff, Haupt, Köttgen, v. Mangoldt, Maunz, Oppikofer, Reinhardt, Scheuner und Adalbert von Unruh teil. Dem Ausschuss für Luftrecht gehörten an: der international bekannte Luftrechtler Otto Riese, der Ministerialrat Arthur Bülow (1963-1966 Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz) und der dem Widerstand zugehörige Ministerialrat Rüdiger Schleicher, der 1945 vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt wurde.
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