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This book is concerned with theoretical and practical approaches of the concepts of "shame" and "(im)pudicity". With essays from specialists in literature, linguistics, translation studies, philosophy and journalism, it is defining for the formation of the Romanian modern culture, past and future, also demonstrating its European cultural vocation.
Wenn in Bezug auf Theater vom Als-ob die Rede ist, denkt man in der Regel nicht ans zeitgenössische Theater. Schließlich ist gegen das sogenannte «Illusionstheater», mit dem diese Rede für gewöhnlich assoziiert wird, seit Beginn des 20. Jahrhunderts einiges unternommen worden. Zahlreiche Beispiele zeigen jedoch, dass das Als-ob keineswegs obsolet geworden ist. Illusion, mitunter auch Täuschung, ist im zeitgenössischen Theater Realität ¿ auch dort, wo es nicht um die Darstellung fiktiver Realitäten geht, sondern um die Auseinandersetzung mit der Realität der Aufführungssituation als solcher. Die Beiträge dieses Bandes gehen verschiedenen Realitäten der Illusion im zeitgenössischen Theater nach und fragen nach den Konsequenzen, die sich daraus für die Theaterwissenschaft ergeben.
Der Autor untersucht die Haftungsverfassung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die durch die Anerkennung ihrer eigenen Rechtsfähigkeit und das Bekenntnis zu einer akzessorischen Haftung der Gesellschafter neu konzipiert wurde. Daran schließt sich die Frage, ob die Aufwertung der GbR zum selbstständigen Rechtsträger tatsächlich mit einer gesteigerten Einstandspflicht der «unschuldigen» Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für Delikte ihrer Mitgesellschafter «bezahlt wird». Anhand einer umfassenden historischen und teleologischen Untersuchung stellt das Buch dar, dass eine uneingeschränkte solidarische Haftung der Mitgesellschafter im Deliktsbereich mit grundlegenden gesetzlichen Wertungen nicht vereinbar ist. Aus der als notwendig erkannten teleologischen Reduktion des § 128 HGB entwickelt der Autor ein eigenständiges Haftungsmodell nach dem Konzept einer subsidiären Ausfallhaftung, das die erkannten Wertungswidersprüche zwischen Verschuldensprinzip, Gesellschafterhaftung und Gläubigerschutz in einen angemessenen Ausgleich bringt.
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