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Die hier vorgelegte Strukturtheologie der Offenbarung geht von der Strukturontologie Heinrich Rombachs aus, für den die gegenwärtige Situation weltweit durch eine Wende vom starren System zur lebendigen Struktur gekennzeichnet ist. Es geht um einen fundamental neuen Ansatz theologischen Denkens, der die Offenbarung Gottes aus dem Weg ihrer Genesis versteht. Anhand der wichtigsten neuzeitlichen Offenbarungstheologien (Umfeld Vaticanum I, Barth, Guardini, Balthasar, Rahner, Pannenberg, Vaticanum II) läßt sich der gemeinsame Hervorgang der Struktur der Offenbarung Gottes nachvollziehen. In verschiedenen theologischen Entwürfen, in denen das Strukturdenken bereits zur Anwendung gekommen ist (Cusanus, Mieth, Hemmerle), werden Offenbarungstheologie und Strukturontologie in ihrer gegenseitigen Bereicherung gezeigt.
In den vergangenen Jahren wurden in der westlichen Industrie zahlreiche Ansätze zur Verbesserung des Entwicklungsmanagements aus Japan übernommen, die zu einer Beschleunigung und Kostensenkung in der Produktentwicklung beigetragen haben. Dabei erweist sich der Übergang von der Entwicklung in die Produktion zunehmend als kritischste Phase im Innovationsprozeß. Dies zeigt sich vor allem bei komplexen Serienprodukten wie dem Automobil, die einen umfangreichen Abstimmungsbedarf zwischen Entwicklung und Produktion aufweisen und außerdem durch einen hohen Fremdanteil in Entwicklung und Produktion gekennzeichnet sind. Der Autor zeigt, daß die traditionellen Steuerungsinstrumente für Entwicklungsprojekte diese Schnittstellen bislang nur ungenügend berücksichtigen. Er stellt das neue Konzept der Serienreifegradmessung vor, das spezifisch zur Steuerung der Integration zwischen Entwicklung und Produktion in der Praxis der Automobilindustrie angewandt wird. Unternehmensvergleiche mit der japanischen Industrie zeigen, daß die geschilderten Integrationsprobleme hier deutlich geringer sind. Durch eine empirische Analyse von deutschen und japanischen Automobilzulieferanten zeigt der Autor die Integrationsvorteile der japanischen Automobilindustrie auf und gibt konkrete Handlungsanweisungen für die Integration unterschiedlicher Zuliefertypen in Entwicklung und Serienanlauf.
Als nicht planakzessorisch lässt sich die Enteignung bezeichnen, die für die Verwirklichung von Vorhaben durchgeführt wird, die vor dem Enteignungsverfahren noch kein behördliches Planungsverfahren durchlaufen haben. Anders als die Enteignung aufgrund Planfeststellungsbeschlusses oder zur Verwirklichung der Festsetzungen eines Bebauungsplans hat die nicht planakzessorische Enteignung bislang kaum Beachtung gefunden. Die Arbeit möchte diese Lücke füllen. Aus Sicht der rechtsanwendenden Enteignungsbehörde wird die Regelung dieser Konstellation in den Landesenteignungsgesetzen behandelt: Die gesetzlichen Enteignungsvoraussetzungen werden systematisiert und unter Aufarbeitung der bislang wenig berücksichtigten Rechtsprechung im Einzelnen ausgelegt. Es wird überlegt, ob und inwieweit die Enteignungsbehörde bei ihrer Prüfung an vorgelagerte Raumplanungs- und Zulassungsentscheidungen gebunden ist. Dabei wird deutlich, dass die Landesenteignungsgesetze die der Enteignungsbehörde bei der nicht planakzessorischen Enteignung obliegende Funktion einer «Ersatzplanfeststellungsbehörde» nur unbefriedigend ausgestalten. Insoweit werden Vorschläge für Gesetzesänderungen entwickelt.
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