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Durch das Pfandbriefgesetz vom 22. Mai 2005 wurde das bislang geltende Hypothekenbankgesetz abgelost. Das Spezialitatsprinzip fur Pfandbriefbanken wurde aufgegeben, so dass heute alle Kreditinstitute das Pfandbriefgeschaft betreiben konnen, wenn sie die Voraussetzungen hierzu erfullen und eine entsprechende Erlaubnis erhalten. Das Gesetz brachte auerdem eine Harmonisierung mit Neuerungen im Bereich des fur Kreditinstitute relevanten Rechts wie mit den Entwicklungen im Zusammenhang mit der europaischen Integration. Das Werkbietet als am Markt einzigartige Spezialkommentierung Orientierung fur die Handhabung des PfandBG.Besonderes Augenmerk wurde darauf gerichtet, moglichst alle bis heute bekannten und praxisrelevanten Probleme zum neuen Pfandbriefgesetz zu erfassen und sachgerechte Losungen anzubieten. Der Anhang enthalt die Texte derBarwertverordnung, der drei Beleihungswertermittlungsverordnungen (Hypotheken, Flugzeuge, Schiffe), der Deckungsregisterverordnungund zum Refinanzierungsregister ( 22 a - 22 o KWG). Damit ist das Werk unverzichtbares und umfassendes Arbeitsmittel zu allen Fragendes Pfandbriefrechts. Auerdem enthalten: die Gesetzesbegrundungen zu den Novellen 2009 und 2010.
Die aktuelle Neuauflage bietet als einzigartige Spezialkommentierung Orientierung fur die Handhabung des PfandBG. Der Umfang ist gegenuber der Vorauflage erheblich erweitert; die Vorschriften zum Refinanzierungsregister werden in der Neuauflage erstmals eigenstandig kommentiert.Besonderes Augenmerk wurde darauf gerichtet, alle praxisrelevanten Probleme zum Pfandbriefgesetz zu erfassen und sachgerechte Losungen anzubieten.
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