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Welche Risiken wehrt der Staat ab und welche nimmt er hin? Der Abwehr von Risiken geht ihre Bewertung voraus. Im Zentrum der herkömmlichen Gefahrdogmatik steht die Bewertung von Risiken anhand der Schadenswahrscheinlichkeit in Abhängigkeit zur erwarteten Schadenshöhe: Je größer die potenziellen Schäden sind, desto geringere Schadenswahrscheinlichkeiten genügen für die Bejahung einer Gefahr. Laura Lorena Wallenfels zeigt auf, warum die herkömmliche Gefahrdogmatik ergänzungsbedürftig ist. Anhand einer Analyse und Bewertung des Topos des allgemeinen Lebensrisikos - einem in Rechtsprechung und Literatur verwendeten Gegenbegriff zur Gefahr - liefert sie aufschlussreiche Erkenntnisse über die Kriterien öffentlichrechtlicher Risikobewertung. Dabei trägt sie zugleich zu einem stimmigen Verständnis des Kriteriums der Sozialadäquanz von Risiken bei, welches das mit dem Begriff aufgeworfene Spannungsfeld zwischen Normativität und Faktizität konsolidiert.
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