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Virtuelle Sitzungen und Beschlussfassungen haben für das Betriebsverfassungsrecht in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die hierdurch entfachte Diskussion über die Zulässigkeit und Umsetzung virtueller Beschlussfassungen mündete 2021 in der Aufnahme neuer Regelungen durch das BRModG. Die Autorin arbeitet zunächst die alte Rechtslage hinsichtlich der Zulässigkeit virtueller Beschlussfassungen im Betriebsverfassungsrecht auf, bevor sie auf die Umsetzung der neu aufgenommenen Regelungen eingeht. Ausgangspunkt ist die virtuelle Beschlussfassung des Betriebsrats nach den neuen Regelungen in § 30 II, III BetrVG. Ausgehend davon erörtert die Autorin zudem die Möglichkeit anderer betriebsverfassungsrechtlicher Organe, virtuelle Sitzungen und Beschlussfassungen wirksam durchzuführen. Dabei stehen insbesondere solche Organe im Fokus, die der Gesetzgeber bei der Aufnahme neuer Regelungen durch das BRModG außer Acht gelassen hat.
Wer als Testamentsvollstrecker nachlassgegenständliche GmbH-Geschäftsanteile verwaltet, kann grundsätzlich auch im Zuge dessen an Gesellschafterbeschlüssen mitwirken. Dann aber besteht mitunter die Gefahr, dass er die Grenze seiner Verfügungsbefugnis, welche § 2205 Satz 3 BGB zieht, überschreitet. In dieser Arbeit werden die Voraussetzungen untersucht, unter denen dies der Fall ist, sowie die daraus resultierenden Rechtsfolgen. Beleuchtet werden zudem die Mitwirkungen an bestimmten Gesellschafterbeschlüssen wie zum Beispiel im Falle der Veräußerung des gesamten Gesellschaftsvermögens, der Einziehung, der Satzungsänderung oder dem Abschluss eines Unternehmensvertrages. Schließlich soll der geneigte Leser erfahren, durch wen, wie und wann ein durch § 2205 Satz 3 BGB evozierter Beschlussmangel prozessual geltend gemacht werden kann.
Related Party Transactions ist die Gefahr immanent, dass sich nahe stehende Personen oder Unternehmen mittels ihrer Einwirkungsmöglichkeiten auf die Gesellschaft deren Vermögensgüter aneignen. Um dieser Gefahr zu begegnen, hat der Unionsgesetzgeber im Mai 2017 eine Änderungsrichtlinie zur Aktionärsrechterichtlinie beschlossen. Die Verfasserin hat den Umstand zum Anlass genommen, die Umsetzungsmöglichkeiten in deutsches Recht auszumessen und kritisch zu würdigen. Hierfür hat sie den Reformbedarf für das deutsche Recht herausgearbeitet und auf dieser Grundlage mögliche Reformansätze für den faktischen Konzern entwickelt. Schließlich werden die vom deutschen Gesetzgeber implementierten Regelungen zu Related Party Transactions mit den Reformansätzen abgeglichen und bewertet.
Der Band untersucht die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes aus dem Jahr 2016, die eine konzeptionelle Umgestaltung des Gesetzes mit sich brachte. Ausgehend von einer Einordnung in den verfassungs- und unionsrechtlichen Rahmen werden zunächst die verbliebenen Gestaltungsfreiräume der Länder abgesteckt und darauf basierend die Wirksamkeit ihrer Hochschulgesetze analysiert. Neben dem personellen Anwendungsbereich des Gesetzes stehen sodann die Befristungstatbestände im Einzelnen und ihre Rechtsdogmatik im Fokus der Arbeit. Abschließend widmet sich die Autorin der Rechtsfolgenebene sowie der Möglichkeit eines Verlängerungsanspruchs des befristet beschäftigten Arbeitnehmers.
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Folgen die Vertragsparteien an einen wegen eines Formverstoßes an sich gem. § 125 BGB nichtigen Vertrag ausnahmsweise doch nach Treu und Glauben gebunden sein können, ist bis heute durch Rechtsprechung und Lehre keiner rational überzeugenden Lösung zugeführt worden. Der Verfasser arbeitet ausgehend von den Motiven des Gesetzgebers feste Voraussetzungen für eine Überwindung der Formnichtigkeit nach Treu und Glauben heraus. Am Beispiel des § 313 BGB a.F./§ 311 b I BGB n.F. bringt er diese Voraussetzungen durch die Bildung von Fallgruppen zur praktischen Anwendung. Er gelangt dabei zu dem Ergebnis, daß nur in drei Fallgruppen von der Formnichtigkeit abgesehen werden kann und stellt die Rechtsfolgen der Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben dar. Nach der Lösung des Verfassers ist die ständige Rechtsprechung des BGH zum untersuchten Problemkreis nicht zu halten.
Der Band widmet sich einer zentralen Problematik hinsichtlich der Reichweite der Privatautonomie: der Abdingbarkeit der Treuepflicht im Gesellschaftsrecht. Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht zählt zu dem systemprägenden Strukturprinzip des deutschen Gesellschaftsrechts. Gleichwohl wurde bis vor kurzem kaum die Frage gestellt, ob auf die organschaftliche oder mitgliedschaftliche Treuepflichtbindung privatautonom Einfluss genommen werden kann. Ausgehend von einer allgemeinen, dogmatischen Analyse der Treuepflicht selbst und des bestehenden Rechts entwickelt der Autor einen innovativen Gegenwurf zu der vorherrschenden Meinung und zeigt auf, dass die Einordung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht als grundsätzlich zwingendes Recht nicht zu rechtfertigen ist.
Die Untersuchung befasst sich mit den Schwellenwerten der Gesetze zur Unternehmensmitbestimmung (MitbestG, DrittelbG und Montan-MitbestG). Ausgehend von einer umfassenden Betrachtung der einzelnen Schwellenwerte wird zunächst analysiert, ob Arbeitnehmer von Gemeinschaftsbetrieben im Rahmen der Schwellenwerte mitzuzählen sind. Im Fokus steht sodann die Neuregelung des § 14 Abs. 2 S. 5 und 6 AÜG zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei den Schwellenwerten der Mitbestimmungsgesetze. Abschließend befasst sich die Autorin mit der Frage, ob im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer in die Schwellenwerte einzubeziehen sind. Hierbei steht die Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht im Vordergrund.
Thema dieses Buches ist die Genehmigungsfiktion nach § 377 HGB, die eine enorm hohe praktische Relevanz besitzt und oftmals das streitentscheidende Instrument im Bereich des Handelskaufs darstellt. Vor allem bei Falschlieferungen und Quantitätsabweichungen existieren seit dem 19. Jahrhundert Diskussionen über den Anwendungsbereich der handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheit und deren Rechtsfolgen, die bisweilen nicht abschließend geklärt sind. Hier setzt der Autor an, um die gegenseitigen Parteiinteressen zu harmonisieren, ohne den Sinn und Zweck des § 377 HGB zu schwächen. Nach kritischer Analyse der bislang vertretenen Auffassungen entwickelt er ¿ speziell beim höherwertigen Aliud ¿ einen innovativen Lösungsansatz und erläutert, weshalb dieser beide Handelskaufparteien interessengerechter schützt.
Die derzeitigen Anforderungen an Aufsichtsräte von Banken und Versicherungen sind vielfältig ausgestaltet. Angetrieben von dem Gedanken, dass eine Professionalisierung der Aufsichtsratstätigkeit ein Mittel sei, um weitere Wirtschaftskrisen zu verhindern, sind Aufsichtsräte nach dem AktG, KWG und VAG einer steigenden Regulierung unterworfen. Zunehmende Bedeutung gewinnt die europäische Gesetzgebung welche unter anderem dem soft-law Regulierungsansatz folgt. Der Autor untersucht in diesem Buch die Wechselwirkung von öffentlich aufsichtsrechtlicher und privatrechtlicher Corporate Governance im Spannungsfeld. Dabei geht er auf die rechtsmethodische Figur der ¿Ausstrahlungswirkung" sowie auf die fachlichen Anforderungen und die Mandatsobergrenze für Aufsichtsräte ein.
Die Untersuchung setzt sich mit dem zwingenden Mindestanteilsgebot des § 96 Abs. 2 AktG n. F. (¿Frauenquote") auseinander. Ausgehend von der Entwicklung zur Gleichstellungsförderung in der Privatwirtschaft analysiert die Autorin zunächst die verfassungs- und unionsrechtliche Vereinbarkeit. Schwerpunkt der Untersuchung ist sodann die umfassende Auslegung der aktien- und mitbestimmungsrechtlichen Normen im Hinblick auf die mit deren konkreter Ausgestaltung verbundenen Problemfelder. Insbesondere untersucht die Autorin die Berechnung der Quote in den beiden Erfüllungsmodi sowie den Widerspruch gegen die Gesamterfüllung und die Rechtsfolge bei Verfehlung des Mindestanteilsgebots. Weiterhin befasst sich die Untersuchung überblicksartig mit der Quote für die Europäische Aktiengesellschaft. Sie schließt ab mit Änderungsvorschlägen sowie einem Ausblick zu einer Quote für Vorstände.
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