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Europaisierung und Internationalisierung fordern die Rechtswissenschaft in besonderem Mae heraus. Die Einteilung in Fachgebiete und das Verhaltnis zu anderen Sozialwissenschaften bedurfen der kritischen Neubewertung angesichts vielfacher Wechselwirkungen. Querbezuge zwischen wirtschaftsrechtlicher Regulierung und privatautonomer Gestaltung zeigen diese Entwicklung in aller Deutlichkeit. Eine sich uber Deutschland hinaus offnende Rechtswissenschaft mu sich solchen Herausforderungen stellen. Dafur steht exemplarisch das Recht der Finanzdienstleistungen als Querschnittsmaterie von Privatrecht und (offentlichem) Wirtschaftsrecht. Dem will die vorliegende Reihe inhaltlich und methodisch Rechnung tragen. Neben dem Bank,- Kapitalmarkt- und Finanzrecht als Schwerpunkt zeigen Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Immaterialguterrecht, Insolvenzrecht und auch Arbeitsrecht ahnliche Uberlagerungen. Die intensive, international orientierte Bearbeitung der Uberschneidungen von klassischem Privatrecht, insbesondere Vertragsrecht, und Wirtschaftsrecht verspricht reichen Ertrag, gerade auch auf europaischer Ebene unter dem zusammenfassenden Aspekt des Unternehmensrechts. In der Reihe soll die herausragende Monographie ebenso ihren Platz finden wie der Tagungsband, Werke auf Deutsch ebenso wie gelegentlich auf Englisch. Okonomisch ausgerichtete Arbeiten sollen neben die juristischen treten, die den Schwerpunkt bilden. In der Reihe sollen Werke zu Europaisierung und Internationalisierung zusammen kommen, die das Wirtschaftsrecht und das wirtschaftlich gedachte Privatrecht in hervorragender Weise befordern.
Europaisierung und Internationalisierung fordern die Rechtswissenschaft in besonderem Mae heraus. Die Einteilung in Fachgebiete und das Verhaltnis zu anderen Sozialwissenschaften bedurfen der kritischen Neubewertung angesichts vielfacher Wechselwirkungen. Querbezuge zwischen wirtschaftsrechtlicher Regulierung und privatautonomer Gestaltung zeigen diese Entwicklung in aller Deutlichkeit. Eine sich uber Deutschland hinaus offnende Rechtswissenschaft mu sich solchen Herausforderungen stellen. Dafur steht exemplarisch das Recht der Finanzdienstleistungen als Querschnittsmaterie von Privatrecht und (offentlichem) Wirtschaftsrecht. Dem will die vorliegende Reihe inhaltlich und methodisch Rechnung tragen. Neben dem Bank,- Kapitalmarkt- und Finanzrecht als Schwerpunkt zeigen Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Immaterialguterrecht, Insolvenzrecht und auch Arbeitsrecht ahnliche Uberlagerungen. Die intensive, international orientierte Bearbeitung der Uberschneidungen von klassischem Privatrecht, insbesondere Vertragsrecht, und Wirtschaftsrecht verspricht reichen Ertrag, gerade auch auf europaischer Ebene unter dem zusammenfassenden Aspekt des Unternehmensrechts. In der Reihe soll die herausragende Monographie ebenso ihren Platz finden wie der Tagungsband, Werke auf Deutsch ebenso wie gelegentlich auf Englisch. Okonomisch ausgerichtete Arbeiten sollen neben die juristischen treten, die den Schwerpunkt bilden. In der Reihe sollen Werke zu Europaisierung und Internationalisierung zusammen kommen, die das Wirtschaftsrecht und das wirtschaftlich gedachte Privatrecht in hervorragender Weise befordern.
Europaisierung und Internationalisierung fordern die Rechtswissenschaft in besonderem Mae heraus. Die Einteilung in Fachgebiete und das Verhaltnis zu anderen Sozialwissenschaften bedurfen der kritischen Neubewertung angesichts vielfacher Wechselwirkungen. Querbezuge zwischen wirtschaftsrechtlicher Regulierung und privatautonomer Gestaltung zeigen diese Entwicklung in aller Deutlichkeit. Eine sich uber Deutschland hinaus offnende Rechtswissenschaft mu sich solchen Herausforderungen stellen. Dafur steht exemplarisch das Recht der Finanzdienstleistungen als Querschnittsmaterie von Privatrecht und (offentlichem) Wirtschaftsrecht. Dem will die vorliegende Reihe inhaltlich und methodisch Rechnung tragen. Neben dem Bank,- Kapitalmarkt- und Finanzrecht als Schwerpunkt zeigen Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Immaterialguterrecht, Insolvenzrecht und auch Arbeitsrecht ahnliche Uberlagerungen. Die intensive, international orientierte Bearbeitung der Uberschneidungen von klassischem Privatrecht, insbesondere Vertragsrecht, und Wirtschaftsrecht verspricht reichen Ertrag, gerade auch auf europaischer Ebene unter dem zusammenfassenden Aspekt des Unternehmensrechts. In der Reihe soll die herausragende Monographie ebenso ihren Platz finden wie der Tagungsband, Werke auf Deutsch ebenso wie gelegentlich auf Englisch. Okonomisch ausgerichtete Arbeiten sollen neben die juristischen treten, die den Schwerpunkt bilden. In der Reihe sollen Werke zu Europaisierung und Internationalisierung zusammen kommen, die das Wirtschaftsrecht und das wirtschaftlich gedachte Privatrecht in hervorragender Weise befordern.
In einer Phase, in der sich die wissenschaftliche und politische Aufmerksamkeit auf einen Wettbewerb der verschiedenen Privatrechtskodifikationen der Mitgliedstaaten richten und daruber hinaus ein vertikaler Wettbewerb nationaler Kodizes im Verhaltnis zu europaischen und supranationalen Regelwerken anklingt, erscheinen vollharmonisierende Richtlinien eher als Ruckschritt fur die Fortentwicklung des Europaischen Privatrechts.Die vorliegende Arbeit will versuchen, auszuloten, was das Konzept der Vollharmonisierung im Privatrecht tatsachlich zu leisten im Stande ist. Trotz des aktuellen Eindrucks schwer lastender Kritikverdient die Voll-harmonisierung als durchaus traditionsreiche Methode der Rechtsangleichung eine unvoreingenommene Untersuchung ihrer Wirkweise, ihrer Implikationen und ihrer Praxistauglichkeit.
Rechtsstreitigkeiten werden zunehmend vor internationalen Schiedsgerichten ausgetragen. Obgleich weder ICC- noch ICSID-Schiedsgerichte an frühere Schiedssprüche gebunden sind, offenbaren ihre Entscheidungsbegründungen häufige Bezugnahmen auf die frühere Rechtsprechung. Inwieweit zitierten Entscheidungen faktische Präzedenzwirkung zukommt, wird im Rahmen dieser Arbeit ebenso untersucht wie die schiedsrichterliche Rechtsfortbildung und die Frage nach der Konsistenz der Spruchpraxis in ausgewählten Bereichen des internationalen Wirtschaftsrechts. - untersucht die Voraussetzungen und qualifizierenden Faktoren faktischer Präzedenzwirkung- entwirft eine Methodik zur Erforschung der konkreten Gestalt faktischer Präzedenzwirkung-analysiert die ICC-Spruchpraxis zur Ausweitung der Schiedsklausel auf konzernzugehörige Unternehmen sowie zu internationalen Baustreitigkeiten-analysiert investitionsschiedsgerichtliche Entscheidungen zum Investitionsbegriff, zum Meistbegünstigungsgrundsatz sowie zum Gebot vollen Schutzes und voller Sicherheit
Das Einsatzgebiet von Zweckgesellschaften (sog. Special Purpose Vehicles oder Special Purpose Entities) ist vielfaltig. Zweckgesellschaften haben in jungster Vergangenheit vor allem als Vehikel zur Verbriefung von Vermogenswerten eine besondere Bedeutung erlangt.Im Zuge der Finanzmarktkrise der Jahre 2007 und folgende sah sich der deutsche Gesetzgeber mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) zu einer Neuregelung der Konzernabschlusspflicht in 290 HGB veranlasst. Das Konzept der einheitlichen Leitung wurde zugunsten einer Ausweitung des Control-Konzeptes gestrichen ( 290 Abs. 1 HGB). Die Neufassung des Control-Konzeptes in 290 Abs. 1 und 2 HGB birgt eine Vielzahl interessanter Fragestellungen. Wurde das Control-Konzept vor dem BilMoG noch wegen seiner - im Vergleich zum Konzept der einheitlichen Leitung - relativ einfachen Handhabbarkeit und Rechtssicherheit geschatzt, so ist nach dem BilMoG zu konstatieren, dass 290 HGB einiges an Rechtsklarheit eingebut hat. Die Arbeit hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, das Control-Konzept des 290 HGB naher zu beleuchten. Es wird der Versuch unternommen, in dem praktisch wichtigen Bereich der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ( 290 HGB) und des Konsolidierungskreises ( 294, 290 HGB) einiges an vormals vorzufindender Rechtssicherheit wiederzuerlangen.
Diese Arbeit untersucht in positiver Hinsicht diskriminierendeEntscheidungen und geht der Frage nach, ob und wie das Vertragsrecht indiese Entscheidungen eingreifen kann. Ob ein zivilrechtlichesBenachteiligungsverbot auch normativ geboten und sinnvoll ist, wird imletzten Teil der Arbeit erortert.Der Untersuchungsgegenstand ist hierbei der zivilrechtlicheRegelungsbereich des AGG und die zugrunde liegenden individuellenEntscheidungen. Er wird aus rechtswissenschaftlicher, okonomischer undpsychologischer Perspektive betrachtet.
Europaisierung und Internationalisierung fordern die Rechtswissenschaft in besonderem Mae heraus. Die Einteilung in Fachgebiete und das Verhaltnis zu anderen Sozialwissenschaften bedurfen der kritischen Neubewertung angesichts vielfacher Wechselwirkungen. Querbezuge zwischen wirtschaftsrechtlicher Regulierung und privatautonomer Gestaltung zeigen diese Entwicklung in aller Deutlichkeit. Eine sich uber Deutschland hinaus offnende Rechtswissenschaft mu sich solchen Herausforderungen stellen. Dafur steht exemplarisch das Recht der Finanzdienstleistungen als Querschnittsmaterie von Privatrecht und (offentlichem) Wirtschaftsrecht. Dem will die vorliegende Reihe inhaltlich und methodisch Rechnung tragen. Neben dem Bank,- Kapitalmarkt- und Finanzrecht als Schwerpunkt zeigen Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Immaterialguterrecht, Insolvenzrecht und auch Arbeitsrecht ahnliche Uberlagerungen. Die intensive, international orientierte Bearbeitung der Uberschneidungen von klassischem Privatrecht, insbesondere Vertragsrecht, und Wirtschaftsrecht verspricht reichen Ertrag, gerade auch auf europaischer Ebene unter dem zusammenfassenden Aspekt des Unternehmensrechts. In der Reihe soll die herausragende Monographie ebenso ihren Platz finden wie der Tagungsband, Werke auf Deutsch ebenso wie gelegentlich auf Englisch. Okonomisch ausgerichtete Arbeiten sollen neben die juristischen treten, die den Schwerpunkt bilden. In der Reihe sollen Werke zu Europaisierung und Internationalisierung zusammen kommen, die das Wirtschaftsrecht und das wirtschaftlich gedachte Privatrecht in hervorragender Weise befordern.
Auf der Grundlage einer rechtsvergleichenden Untersuchung der Gesellschaftsrechtsordnungen der wirtschaftlich wichtigsten EG-Mitgliedstaaten Frankreich, Großbritannien und Deutschland beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Frage, inwiefern "spezielles Gesellschaftsrecht für börsennotierte Aktiengesellschaften in den EG-Mitgliedstaaten" geschaffen worden ist und was die sinnvollen Inhalte eines derartigen - eventuell noch zu schaffenden - speziellen Gesellschaftsrechts sind.
Die Umsetzung der Richtlinie uber unlautere Geschaftspraktiken (UGP-RL) in das UWG stellt seit Jahren sowohl den deutschen Gesetzgeber als auch die Rechtswissenschaft und Praxis vor enorme Schwierigkeiten. Beredtes Zeugnis liefern hierfur die UWG-Novellen von 2008 und 2015. Vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Kontroverse, ob die UGP-RL tiefgreifende Veranderungen der deutschen Lauterkeitsrechtsordnung zwingend erforderlich macht, untersucht die Arbeit die dogmatischen Grundlagen der UGP-RL und erortert die in dieser Hinsicht bestehenden Umsetzungsverpflichtungen des nationalen Gesetzgebers. Im Anschluss an eine kritische Analyse der UWG-Novellen von 2008 und 2015 pladiert der Verfasser fur eine normativ koharente und nach auen transparente Umsetzung der UGP-RL in einem teleologisch und materiell-rechtlich ausdifferenzierten, modular systematisierten UWG.
Europaisierung und Internationalisierung fordern die Rechtswissenschaft in besonderem Mae heraus. Die Einteilung in Fachgebiete und das Verhaltnis zu anderen Sozialwissenschaften bedurfen der kritischen Neubewertung angesichts vielfacher Wechselwirkungen. Querbezuge zwischen wirtschaftsrechtlicher Regulierung und privatautonomer Gestaltung zeigen diese Entwicklung in aller Deutlichkeit. Eine sich uber Deutschland hinaus offnende Rechtswissenschaft mu sich solchen Herausforderungen stellen. Dafur steht exemplarisch das Recht der Finanzdienstleistungen als Querschnittsmaterie von Privatrecht und (offentlichem) Wirtschaftsrecht. Dem will die vorliegende Reihe inhaltlich und methodisch Rechnung tragen. Neben dem Bank,- Kapitalmarkt- und Finanzrecht als Schwerpunkt zeigen Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Immaterialguterrecht, Insolvenzrecht und auch Arbeitsrecht ahnliche Uberlagerungen. Die intensive, international orientierte Bearbeitung der Uberschneidungen von klassischem Privatrecht, insbesondere Vertragsrecht, und Wirtschaftsrecht verspricht reichen Ertrag, gerade auch auf europaischer Ebene unter dem zusammenfassenden Aspekt des Unternehmensrechts. In der Reihe soll die herausragende Monographie ebenso ihren Platz finden wie der Tagungsband, Werke auf Deutsch ebenso wie gelegentlich auf Englisch. Okonomisch ausgerichtete Arbeiten sollen neben die juristischen treten, die den Schwerpunkt bilden. In der Reihe sollen Werke zu Europaisierung und Internationalisierung zusammen kommen, die das Wirtschaftsrecht und das wirtschaftlich gedachte Privatrecht in hervorragender Weise befordern.
Europaisierung und Internationalisierung fordern die Rechtswissenschaft in besonderem Mae heraus. Die Einteilung in Fachgebiete und das Verhaltnis zu anderen Sozialwissenschaften bedurfen der kritischen Neubewertung angesichts vielfacher Wechselwirkungen. Querbezuge zwischen wirtschaftsrechtlicher Regulierung und privatautonomer Gestaltung zeigen diese Entwicklung in aller Deutlichkeit. Eine sich uber Deutschland hinaus offnende Rechtswissenschaft mu sich solchen Herausforderungen stellen. Dafur steht exemplarisch das Recht der Finanzdienstleistungen als Querschnittsmaterie von Privatrecht und (offentlichem) Wirtschaftsrecht. Dem will die vorliegende Reihe inhaltlich und methodisch Rechnung tragen. Neben dem Bank,- Kapitalmarkt- und Finanzrecht als Schwerpunkt zeigen Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Immaterialguterrecht, Insolvenzrecht und auch Arbeitsrecht ahnliche Uberlagerungen. Die intensive, international orientierte Bearbeitung der Uberschneidungen von klassischem Privatrecht, insbesondere Vertragsrecht, und Wirtschaftsrecht verspricht reichen Ertrag, gerade auch auf europaischer Ebene unter dem zusammenfassenden Aspekt des Unternehmensrechts. In der Reihe soll die herausragende Monographie ebenso ihren Platz finden wie der Tagungsband, Werke auf Deutsch ebenso wie gelegentlich auf Englisch. Okonomisch ausgerichtete Arbeiten sollen neben die juristischen treten, die den Schwerpunkt bilden. In der Reihe sollen Werke zu Europaisierung und Internationalisierung zusammen kommen, die das Wirtschaftsrecht und das wirtschaftlich gedachte Privatrecht in hervorragender Weise befordern.
Den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zum Trotz gelten zahlreiche Fragen zum grenzüberschreitenden Formwechsel als ungeklärt. Vor diesem Hintergrund wird der innerstaatliche Formwechsel in Deutschland und Ungarn rechtsvergleichend untersucht. Die daraus resultierenden Erkenntnisse dienen als Grundlage, um unter Berücksichtigung des europarechtlichen Rahmens das Verfahren des grenzüberschreitenden Formwechsels näher zu beschreiben.
Die Arbeit befasst sich mit der Haftung Dritter für reine Vermögensschäden im Bereich des Handelsrechts. Rechtsvergleichend werden dabei das deutsche und das italienische Haftungssystem untersucht. Die ausgearbeiteten zivilrechtlichen Prinzipien werden mit den handelsrechtlichen Besonderheiten anhand von zwei paradigmenhaften Beispielen in Einklang gebracht: Die Haftung der Partner einer PartG und die Dritthaftung von Ratingagenturen.
Das Buch vergleicht brasilianisches und deutsches Recht (teils mit Europäischem Recht), und verknüpft so eines der großen alten Zivilrechtssysteme mit einem der großen Länder des Global South ¿ mit seiner eigenen langen romanischen Tradition. Das brasilianische Recht mit seinem jungen Zivilrechtskodex, seinem starken Verbraucherrechtgedanken und -kodex und seiner direkten Einwirkung des Verfassungsrechts auf das Zivilrecht wird mit seinen Stärken und Schwächen kritisch und eindrucksvoll durchleuchtet. Dazu wird ein besonders charakteristischer Ausschnitt des Vertragsrechts gewählt: Das Buch erklärt für das brasilianische Recht informativ, verlässlich und zugleich auf sehr innovative Weise, wie Verfassungs-, Verbraucher- und Zivilrecht in der Verhandlungs- und Vertragsabschlussphase zusammenwirken und für Sicherheit und Vertrauensschutz sorgen. Es eröffnet damit interessante Einsichten auch im deutschen Recht ¿ zumal weil es die wichtigsten Fallgruppen plastisch auffächert und abhandelt.
Die zweite Zahlungsdiensterichtlinie hatte umfassende Folgewirkungen auch für digitalisierte Zahlungsinstrumente wie Online-Überweisung, Kreditkartenzahlung und PayPal, die neuen Zahlungsauslösedienste sowie Zahlungen per Smartphone im Präsenzgeschäft, etwa per Google Pay oder Apple Pay. Diese werden hier mit einem Fokus im Bereich des Vertrags- und Haftungsrechts unter Berücksichtigung der europarechtlichen Besonderheiten konkret beleuchtet.
Europaisierung und Internationalisierung fordern die Rechtswissenschaft in besonderem Mae heraus. Die Einteilung in Fachgebiete und das Verhaltnis zu anderen Sozialwissenschaften bedurfen der kritischen Neubewertung angesichts vielfacher Wechselwirkungen. Querbezuge zwischen wirtschaftsrechtlicher Regulierung und privatautonomer Gestaltung zeigen diese Entwicklung in aller Deutlichkeit. Eine sich uber Deutschland hinaus offnende Rechtswissenschaft mu sich solchen Herausforderungen stellen. Dafur steht exemplarisch das Recht der Finanzdienstleistungen als Querschnittsmaterie von Privatrecht und (offentlichem) Wirtschaftsrecht. Dem will die vorliegende Reihe inhaltlich und methodisch Rechnung tragen. Neben dem Bank,- Kapitalmarkt- und Finanzrecht als Schwerpunkt zeigen Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Immaterialguterrecht, Insolvenzrecht und auch Arbeitsrecht ahnliche Uberlagerungen. Die intensive, international orientierte Bearbeitung der Uberschneidungen von klassischem Privatrecht, insbesondere Vertragsrecht, und Wirtschaftsrecht verspricht reichen Ertrag, gerade auch auf europaischer Ebene unter dem zusammenfassenden Aspekt des Unternehmensrechts. In der Reihe soll die herausragende Monographie ebenso ihren Platz finden wie der Tagungsband, Werke auf Deutsch ebenso wie gelegentlich auf Englisch. Okonomisch ausgerichtete Arbeiten sollen neben die juristischen treten, die den Schwerpunkt bilden. In der Reihe sollen Werke zu Europaisierung und Internationalisierung zusammen kommen, die das Wirtschaftsrecht und das wirtschaftlich gedachte Privatrecht in hervorragender Weise befordern.
Die EG-Bilanzrichtlinien und die IAS/IFRS sind fur Kapitalgesellschaften konzipiert. Gleichwohl hat der Gemeinschaftsgesetzgeber anerkannt, dass ihre Erstreckung auf die Kapitalgesellschaft & Co. geboten ist. Technisch geschah dies, indem er die Rechnungslegungsregeln der Kapitalgesellschaften auf die Kapitalgesellschaften & Co. ubertragen hat. Das wirft zwei Fragen auf: die nach der Rechtfertigung der Einbeziehung der Kapitalgesellschaft & Co. in das Europaische Bilanzrecht (Ob der Einbeziehung) und die nach der Notwendigkeit, die fur Kapitalgesellschaften konzipierten Rechnungslegungsregeln wegen der besonderen strukturellen Merkmale der Kapitalgesellschaften & Co. fur diese zu modifizieren (Wie der Einbeziehung). In einem groeren Zusammenhang werden die Einbindung der EG-Bilanzrichtlinien und der IAS/IFRS in das Sekundarrecht, ihre Entwicklungen sowie ihre Ziele und Auslegung aufgezeigt. Der Schwerpunkt liegt auf ihrem Verhaltnis zu anderen gesellschaftsrechtlichen Richtlinien und Verordnungen.
Europaisierung und Internationalisierung fordern die Rechtswissenschaft in besonderem Mae heraus. Die Einteilung in Fachgebiete und das Verhaltnis zu anderen Sozialwissenschaften bedurfen der kritischen Neubewertung angesichts vielfacher Wechselwirkungen. Querbezuge zwischen wirtschaftsrechtlicher Regulierung und privatautonomer Gestaltung zeigen diese Entwicklung in aller Deutlichkeit. Eine sich uber Deutschland hinaus offnende Rechtswissenschaft mu sich solchen Herausforderungen stellen. Dafur steht exemplarisch das Recht der Finanzdienstleistungen als Querschnittsmaterie von Privatrecht und (offentlichem) Wirtschaftsrecht. Dem will die vorliegende Reihe inhaltlich und methodisch Rechnung tragen. Neben dem Bank,- Kapitalmarkt- und Finanzrecht als Schwerpunkt zeigen Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Immaterialguterrecht, Insolvenzrecht und auch Arbeitsrecht ahnliche Uberlagerungen. Die intensive, international orientierte Bearbeitung der Uberschneidungen von klassischem Privatrecht, insbesondere Vertragsrecht, und Wirtschaftsrecht verspricht reichen Ertrag, gerade auch auf europaischer Ebene unter dem zusammenfassenden Aspekt des Unternehmensrechts. In der Reihe soll die herausragende Monographie ebenso ihren Platz finden wie der Tagungsband, Werke auf Deutsch ebenso wie gelegentlich auf Englisch. Okonomisch ausgerichtete Arbeiten sollen neben die juristischen treten, die den Schwerpunkt bilden. In der Reihe sollen Werke zu Europaisierung und Internationalisierung zusammen kommen, die das Wirtschaftsrecht und das wirtschaftlich gedachte Privatrecht in hervorragender Weise befordern.
Funktion und Bedeutung der Privatautonomie sowie ihre Ausgestaltung im gegenwärtigen materiellen und internationalen Vertragsrecht waren Gegenstand eines deutsch-japanischen Kolloquiums. Beobachten wir Wandlungen oder eine Erosion der Privatautonomie? In einer Zeit, in der eine transatlantische Debatte über die Frage geführt wird, ob Common Law-Länder wegen wirksameren Schutzes der Privatautonomie vor staatlichen Interventionen besser regiert seien als Zivilrechtsländer römischer Tradition, verdient der deutsch-japanische Gedankenaustausch über ein Vertragsrecht, das Privatautonomie und Schutzinteressen in angemessenen Einklang bringt, umso mehr Aufmerksamkeit. Im Lichte der gesetzgeberischen Interventionen der vergangenen Jahrzehnte sowohl in Deutschland als auch in Japan geht es dabei besonders um eine kritische Erörterung von Verbraucherschutz und Diskriminierungsverboten.
Wenig andere Rechtsgebiete unterliegen einer derart dynamischen Entwicklung wie das europäische Privatrecht. Die systematische Durchdringung der gemeinschaftlichen Privatrechtsangleichung ist mittlerweile zentraler Gegenstand des wissenschaftlichen Dialogs. In diesem Zusammenhang beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Konkretisierung von Generalklauseln. Der Autor entwickelt systematische Lösungsansätze für die beiden grundlegenden Fragen nach den Kriterien zur Verteilung der Kompetenz zur Konkretisierung von Generalklauseln einerseits und den allgemeinen inhaltlichen Vorgaben des europäischen Privatrechts für die Konkretisierung andererseits. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Rechtsbereiche werden die erarbeiteten Kriterien und Maßstäbe sodann auf vier Generalklauseln angewendet. Hierbei handelt es sich um ¿Unlautere Geschäftspraktiken¿ aus der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, die ¿Verwechslungsgefahr¿ aus dem europäischen Markenrecht, den Begriff des ¿Fehlers¿ aus der Produkthaftungsrichtlinie sowie die ¿Missbräuchlichkeit¿ aus der Klauselrichtlinie.
Europaisierung und Internationalisierung fordern die Rechtswissenschaft in besonderem Mae heraus. Die Einteilung in Fachgebiete und das Verhaltnis zu anderen Sozialwissenschaften bedurfen der kritischen Neubewertung angesichts vielfacher Wechselwirkungen. Querbezuge zwischen wirtschaftsrechtlicher Regulierung und privatautonomer Gestaltung zeigen diese Entwicklung in aller Deutlichkeit. Eine sich uber Deutschland hinaus offnende Rechtswissenschaft mu sich solchen Herausforderungen stellen. Dafur steht exemplarisch das Recht der Finanzdienstleistungen als Querschnittsmaterie von Privatrecht und (offentlichem) Wirtschaftsrecht. Dem will die vorliegende Reihe inhaltlich und methodisch Rechnung tragen. Neben dem Bank,- Kapitalmarkt- und Finanzrecht als Schwerpunkt zeigen Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Immaterialguterrecht, Insolvenzrecht und auch Arbeitsrecht ahnliche Uberlagerungen. Die intensive, international orientierte Bearbeitung der Uberschneidungen von klassischem Privatrecht, insbesondere Vertragsrecht, und Wirtschaftsrecht verspricht reichen Ertrag, gerade auch auf europaischer Ebene unter dem zusammenfassenden Aspekt des Unternehmensrechts. In der Reihe soll die herausragende Monographie ebenso ihren Platz finden wie der Tagungsband, Werke auf Deutsch ebenso wie gelegentlich auf Englisch. Okonomisch ausgerichtete Arbeiten sollen neben die juristischen treten, die den Schwerpunkt bilden. In der Reihe sollen Werke zu Europaisierung und Internationalisierung zusammen kommen, die das Wirtschaftsrecht und das wirtschaftlich gedachte Privatrecht in hervorragender Weise befordern.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit Rechtsfragen des gutglaubigen Erwerbs von GmbH-Anteilen. Die Voraussetzungen, die Rechtsfolgen und die Grenzen des gutglaubigen Erwerbs von Geschaftsanteilen und von Rechten am Geschaftsanteil werden monographisch aufgearbeitet und die mit dem gutglaubigen Erwerb von GmbH-Anteilen verbundenen Rechtsfragen zusammenhangend dargestellt. Ziel der Arbeit ist es, einen Beitrag zur Klarung der unzahligen Auslegungsfragen des 16 Abs. 3 GmbHG zu leisten. Obwohl sich der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des GmbH-rechtlichen Gutglaubenstatbestands an 892 Abs. 1 BGB orientiert hat, wirft 16 Abs. 3 GmbHG eine Fulle von Einzelfragen auf, welche bislang noch nicht abschlieend geklart sind. Dabei geht es in der vorliegenden Arbeit vor allem um die Klarung der rechtsdogmatischen Probleme, die Frage also, wie 16 Abs. 3 GmbHG de lege lata anzuwenden ist.
Die deutsche Aktiengesellschaft folgt dem zweistufigen Verwaltungssystem mit Vorstand und Aufsichtsrat. Wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrats stellt die Überwachung der Geschäftsführung dar. Auch im internationalen Vergleich wird die interne Unternehmenskontrolle von Organmitgliedern übernommen, die in die Führung des operativen Geschäfts des Unternehmens nicht unmittelbar einbezogen sind. In Großbritannien und in den USA mit einstufigem Verwaltungssystem wird die Kontrolle der Unternehmensleitung durch nicht geschäftsführende Direktoren (sog. non-executive bzw. outside directors) erfüllt. Das einstufige Verwaltungssystem mit nicht geschäftsführenden Direktoren ist seit Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) auch in Deutschland eine Option.Die Aktualität der Untersuchung wird verdeutlicht durch Wirtschaftsskandale und Unternehmenskrisen in jüngerer Zeit, nicht zuletzt die Bilanzskandale zu Beginn des Jahrtausends und die Finanzmarktkrise. Kontrolldefizite gegenüber der Geschäftsführung werden häufig als mitursächlich erachtet. Rechtsordnungsübergreifend wird die Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern und nicht geschäftsführenden Direktoren intensiv diskutiert. Diese Publikation verfolgt das Ziel, aus rechtsvergleichender Betrachtungsweise einen Beitrag zu dieser Diskussion zu leisten.
This book deals with the presentation of hybrid financial instruments in financial statements (IFRS and German accounting rules/HGB). It is situated at the interface between different fields of law: contracts, company law, insolvency law, and accounting law. In addition, it contains comparisons to banking supervision law and the methodologies on hybrid capital used for credit ratings. Hybrid financial instruments are situated between equity and debt, thus the different notions of equity in public and private ordering form the core of this work. Part 1 describes four of the most important hybrid instruments: subordinated debt, participation rights (Genussrechte), silent partnerships, and hybrid bonds. Part 2 deals with the relevance of certain contractual clauses ('modules') in capital/credit agreements, e.g. the different forms of subordination, for the users of financial statements. A deep-dive shows the effects of specific modules before and in case of insolvency of the capital recipient. Part 3 shows how the relevant information on hybrid capital is presented in financial statements (IFRS and HGB), including the proximity of an instrument to 'pure' equity or debt.
Je starker in Europa ein Gesellschaftsrecht mit Rechtswahlmoglichkeiten befurwortet wird, desto mehr wachst die Bedeutung von Information als Funktionsvoraussetzung fur effiziente Entscheidungen. Gerade im Verkehr mit Unternehmen sind die Rechtsbeziehungen jedoch vielseitig und durch unterschiedliche, vielfach gegenlaufige Interessen bestimmt, so dass der Marktmechanismus nicht automatisch die Gewahr dafur bietet, dass notwendige (Unternehmens-)Information stets auch in hinreichendem Mae bereitgestellt wird. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, ein die Information in den Vordergrund stellendes Modell als Harmonisierungskonzept im Europaischen Gesellschaftsrecht zu skizzieren und dessen praktische Umsetzung in den europaischen Harmonisierungsrechtsakten zum Gesellschaftsrecht nachzuweisen.
Legal issues pertaining to groups of companies time after time appear on the regulatory agenda of the European Union in the field of company law. The author has taken the opportunity provided by the introduction of new Italian regulations for groups of companies in 2004, and suggested actions, especially the ones included in the Action Plan of the European Commission, to compare fundamental issues of company law regarding groups both in Italian and German law with European perspectives. The Italian approach is used to identify the aspects which could turn out to be problematic in searching for European core provisions of company law addressed to groups. The - various - legal criteria determining the existence of a group or of group relations, information provisions both in internal relationships inside the group and in external relationships with third parties, sound management of the group, and regulatory issues regarding the formation of group relationships are compared by using a functional approach. The study is going through these questions also with regard to other fields of law, such as accounting legislation, information provisions of capital market law, and take over law. Additionally, the historical development as well as the actual shareholder structure and the enterprise landscape are covered by the study. The results of this broad approach represent a valuable contribution to the analysis of the regulation of groups of companies in the member states of the European Union.
Die Verabschiedung der Prospektrichtlinie und der Prospektverordnung durch die europäischen Instanzen im Jahr 2003 erfährt bis heute erhebliche Beachtung an den Kapitalmärkten. Ziel der Richtlinie, die in der Bundesrepublik durch das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) umgesetzt wurde, ist es, einen integrierten, effizienten und liquiden europäischen Kapitalmarkt zu schaffen, der den Anleger schützt.Ausgehend von der Entstehung der Rechtsetzungsakte unter Verwendung des Komitologieverfahrens stellt der Verfasser die einzelnen Vorschriften (inklusive der Anhänge) ausführlich dar und interpretiert sie anhand der Vorgaben des europäischen Regelungsgebers sowie der CESR. Hierbei geht er auf eine Vielzahl praxisrelevanter Einzelfälle (wie beispielsweise öffentliches Angebot, secondary placements, Mitarbeiteroptionsprogramme) ein, die er mittels der vorgenommenen Auslegung einer Lösung zuführt. In einem zweiten Schritt vergleicht der Verfasser die gewonnenen Zwischenergebnisse mit den Vorgaben des US-amerikanischen Securities Act von 1933 und führt eine umfassende ökonomische Analyse durch. Diese dient als Grundlage einer Rechtsfolgenabschätzung der Maßnahmen; insbesondere wird der Frage nachgegangen, inwieweit die Rechtsetzungsakte geeignet sind, ihre eigenen Ziele zu erreichen.Die vorliegende Untersuchung liefert mit der ausführlichen Darstellung und Analyse der Prospektrichtlinie und Prospektverordnung die profunde Bewertung eines Kernpunktes der europäischen Rechtsetzung der vergangenen Jahre.
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