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Die Staatsangehorigkeit begrundet Rechte und Pflichten eines Staatsangehorigen. Wie reagieren Staaten jedoch auf illoyales Verhalten eigener Staatsangehoriger? In der Arbeit wird diese Frage mit Blick auf das deutsche (Staatsangehorigkeits-)Recht, die Staatsangehorigkeitsrechte anderer Staaten sowie das Europa- und Volkerrecht untersucht.
Die Arbeit untersucht die Verfassungsmaigkeit einer Verwendung der Bundeswehr zur Bekampfung der Seerauberei. Es wird bewertet, inwieweit das GG zu solchen Einsatzen (uni- oder multilateral) ermachtigt. Zudem werden die Anforderungen an die Art und Weise aufgezeigt und besonders der Frage nach der Grundrechtsbindung der Streitkrafte nachgegangen.
Die automatische, durch Gesetz angeordnete Pflichtmitgliedschaft aller Gewerbetreibenden in den Industrie- und Handelskammern hat zwar den Segen des Bundesverfassungsgerichts gefunden. Aber es bleibt die Frage, ob diese Pflichtmitgliedschaft gegen europäisches Recht verstößt. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg haben konkret über die Pflichtmitgliedschaft noch nicht geurteilt. Eine Analyse der bisherigen Rechtsprechungspraxis dieser Gerichte gibt jedoch Aufschluss darüber, wie zu entscheiden wäre: Die Pflichtmitgliedschaft in den deutschen Industrie- und Handelskammern verstößt gegen europäisches Recht.
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