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Dieses Buch widmet sich in einer umfassenden Betrachtung von Rechtsprechung und Schrifttum in Deutschland und Frankreich dem materiell-rechtlichen Verhältnis des Nichtanzeigevergehens (§ 138 StGB, Art 434-1 C. pén.) zur Tatverstrickung, insbesondere durch Beteiligung, unter Berücksichtigung auch prozessualer Auswirkungen des Streits. Im Zentrum steht dabei die Suche nach einem argumentativ und dogmatisch vertretbaren Weg im Umgang mit der Frage nach einer Anzeigepflicht.
Opferschutz und Beschuldigtenschutz im Strafverfahren schließen sich nicht aus, ein präziser Ausgleich der beiden Positionen ist aber geboten. Insbesondere die verfassungsrechtlich verankerten Verfahrensgarantien und Beschuldigtenrechte wie Fairnessprinzip und Unschuldsvermutung müssen gewahrt bleiben. Die Opferschutzgesetzgebung der letzten Jahrzehnte hat dies nur unzureichend berücksichtigt. Auch ist sie eine umfassende dogmatische Begründung für die strafprozessuale Verletztenbeteiligung schuldig geblieben. Jutta Bader entwirft in der vorliegenden Arbeit eine dogmatisch fundierte Verletztenstellung, die neben dem Opferschutzanliegen auch die Strafverfolgungs- und Beschuldigteninteressen berücksichtigt.
Diese grundlagenorientierte strafprozessuale Untersuchung versucht den bisher bevorzugten systeminternen, rechtsdogmatischen Analysen des nemo tenetur-Grundsatzes eine systemtranszendente, rechtsethische Betrachtung gegenüberzustellen. Durch diese rechtsphilosophische Reflexion der Auslegung des positiven Rechts soll dem Grundsatz ein argumentationsfähiger Halt gegeben werden. Das Ergebnis der Untersuchung ist - entgegen der weit verbreiteten Begründung auf dem Boden des Kantianismus -, dass der nemo tenetur-Grundsatz dem utilitaristischen Schutz des Strafverfahrens vor Desavouierung dient.
Das Buch behandelt die Sachentscheidungsbefugnisse des Revisionsgerichts bei Strafzumessungsfehlern des Tatgerichts. Elisa Kuhne beschreibt die Anwendungsbereiche in der Praxis und unterzieht diese einer kritischen Würdigung sowohl in verfassungsrechtlicher als auch in methodischer Hinsicht. Die Autorin setzt sich insbesondere mit der Problematik auseinander, inwieweit Strafzumessungserwägungen mit dem Aufgabenspektrum des Revisionsgerichts vereinbar sind und welche Möglichkeiten der Sachverhaltsfeststellung in dieser Instanz bestehen. Das Werk behandelt damit eine Schnittstelle zwischen materiellem Sanktionen- und prozessualem Revisionsrecht, analysiert die kollidierenden Prinzipien der jeweiligen Normgrundlagen und bringt diese in einem eigenen Reformvorschlag in praktische Konkordanz.
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