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Jens Milker analysiert die Leitlinien der aktuellen zivilgerichtlichen Rechtsprechung zur Haftung für Treffer in Ergebnislisten einer Suchmaschine. Dies geschieht im Lichte der neueren Entwicklungen nach der Google-Spain-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Mai 2014 (Rs. C-131/12) - das sogenannte "Recht auf Vergessenwerden" - und Geltung der DS-GVO ab dem 25. Mai 2018. Der Autor arbeitet die in der Rechtsprechung entwickelten Lösungsansätze sowie deren Reibungspunkte mit unionsrechtlichen Vorgaben heraus und präsentiert einen eigenen Lösungsvorschlag.
Philipp Nikolaus Adelberg untersucht Regelungen zum Verbleib oder zur Löschung eines nutzergenerierten Inhalts, denen die Betreiber sozialer Netzwerke im Internet unterworfen sind. Der Autor gibt einen Überblick über die Pflichten, die sich für die Betreiber in Bezug auf persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte ergeben. Zudem zeigt er die Grenzen auf, in denen sie sich im Rahmen der Nutzungsbedingungen Rechte im Umgang mit solchen Inhalten einräumen können und erörtert die Anwendbarkeit eines Modells Regulierter Selbstregulierung in diesem Kontext.
In diesem Open-Access-Buch untersucht die Autorin die Fortentwicklung des Datenschutzrechts zu einem Datenhandelsrecht. Sie stellt dar, wie Personendaten bereits heute gehandelt werden können und wo sich Problemfelder insbesondere vor dem Hintergrund von Big Data ergeben. Außerdem veranschaulicht sie bestehende Reformvorschläge, wie z. B. die Einführung eines sogenannten ¿Dateneigentums¿, und misst dies an einer vertieften Analyse des Interessendreiecks beim Datenhandel. Aus der Einordnung in eine Gesamtanalyse lassen sich wichtige Handlungsempfehlungen ableiten.
Michael Naumann befasst sich mit juristischen Fragestellungen zu Connected-TVs unter Einbeziehung neuster legislativer und medienpolitischer Entwicklungen. Der Autor arbeitet heraus, dass das abgestufte System zur Regulierung elektronischer Kommunikationsinhalte auf inhaltlicher Ebene kritikwürdig ist. Er zeigt auf, welche Funktionen vernetzter Fernsehgeräte Gatekeeper-Stellungen begründen, die unter den verfassungsrechtlichen Geboten der Vielfaltssicherung und kommunikativer Chancengleichheit regulierungsbedürftig erscheinen. Unter diesen Prämissen widmet er sich der Plattformregulierung und entwickelt ein eigenes System, welches Plattformen je nach Grad ihrer Ausschließlichkeit erfasst. Er untersucht das Urheber-, das Wettbewerbs- sowie das Rundfunkrecht auf ihre Tauglichkeit zum Schutz der Integrität von Programminhalten und hinsichtlich eines Investitionsschutzes für Rundfunkanbieter.
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