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David Bomhard untersucht in diesem Buch die Veränderung der Arbeitswelt durch Automatisierung und Digitalisierung hin zur "Arbeitsorganisation 4.0". Im Zentrum stehen zwei Digitalisierungs-Aspekte: Einerseits kann Automatisierung von Arbeitgeberentscheidungen den Arbeitnehmer zum Objekt einer "Maschinenherrschaft" machen. Andererseits wird die Arbeitsorganisation instabiler und fragmentarischer, was die Kollektive des kollektiven Arbeitsrechts bedroht, vor allem aber den Betrieb als Grundeinheit der Betriebsverfassung. Der digitale Wandel kann ohne eine wechselseitige Berücksichtigung technischer und rechtliche Aspekte nicht verstanden werden. Der Autor sucht diese Synthese.
Dieses Buch befasst sich mit dem Urlaubsrecht auf europäischer und nationaler Ebene. Mirko Ahrends berücksichtigt hierbei zunächst die Rechtsquellen des europäischen Urlaubsrechts und erfasst dabei auch die hierauf aufbauende, ausdifferenzierte Rechtsprechung des EuGH, um diese in ein Gesamtkonzept zum europäischen Urlaubsrecht zu stellen. Hieran anschließend beleuchtet der Autor einzelne nationale Themenbereiche, u. a. ruhendes Arbeitsverhältnis, Teilzeitbeschäftigung, Kurzarbeit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Forschungsergebnisse münden in einen Vorschlag zur Neuregelung des Bundesurlaubsgesetzes.
Dieses Buch befasst sich mit der Auftraggeberhaftung nach § 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und § 13 des Mindestlohngesetzes. Der Autor untersucht die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Auftraggeberhaftung sowie deren prozessuale Durchsetzung. In § 14 Satz 1 AEntG - auf den § 13 MiLoG verweist - hat der Gesetzgeber dabei auf Rechtsfolgenseite angeordnet, dass der Auftraggeber "wie ein Bürge" haften soll. Das wirft die Frage auf, wie diese Haftung rechtlich einzuordnen ist. Im Zentrum des Buches wird daher die Rechtsnatur der Auftraggeberhaftung untersucht. Nach der Darstellung, in welcher Form die Auftraggeberhaftung auf die Bürgschaft des Bürgerlichen Gesetzbuches Bezug nimmt und in das System der Bürgenhaftung einzuordnen ist, zeigt der Autor, inwiefern die Normen des Bürgschaftsrechts auf die Auftraggeberhaftung Anwendung finden.
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