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Das Institut der Verdachtskündigung wird trotz früher Anerkennung in Rechtsprechung und Literatur seit jeher kritisch betrachtet. Die Arbeit setzt sich mit der Entwicklung der Verdachtskündigung im Spiegel der Rechtsprechung vor allem des BAG auseinander, stellt den dort entwickelten Grundsätzen die reichhaltig und nachdrücklich geäußerte Kritik gegenüber und entwickelt einen eigenen rechtlichen Ansatz zur Begründung dieses Rechtsinstituts. Neben der Zulässigkeit der Verdachtskündigung steht eine Auseinandersetzung mit zahlreichen Problemstellungen bei der Anwendung der Verdachtskündigung im Fokus der Untersuchungen. Einen dritten Schwerpunkt bildet die Auseinandersetzung mit den Gegenrechten eines unschuldigen Arbeitnehmers.
Die Arbeit befasst sich mit Schwierigkeiten der strafrechtlichen Vorsatzzurechnung. Über die dogmatische Diskussion hinaus stellt sich die Frage, ob die wissenschaftliche Argumentation um die Vorsatzzurechnung den Weg zu gerechten Entscheidungen bereiten kann. Durch die Analyse der umstrittenen rechtlichen Figur der aberratio ictus und ihre Inkongruenzen, wird hier in unterschiedlichen Argumentationsebenen versucht, eine allgemeine Kritik der Strafrechtswissenschaft zu leisten, insbesondere ihres Anspruchs, mittels einer Verbrechenssystematik zu richtigen Entscheidungen zu führen.
Die Arbeit behandelt die Möglichkeiten des deutschen Strafverfahrensrechts, die Aufhebung rechtskräftiger rechtsfehlerhafter Urteile im Wege der Wiederaufnahme zu erreichen. Auf eine Einleitung zum Wesen der Wiederaufnahme folgen Ausführungen über die gesetzlichen Voraussetzungen der Wiederaufnahmegründe in § 79 Abs. 1 BVerfGG und § 359 Nr. 6 StPO sowie zur praktischen Relevanz der Normen. Eine anschließende rechtsmethodische Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass das bestehende Recht die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht ermöglicht, wenn ein Strafurteil gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Nach einer Analyse der bisher in der Literatur zu diesem Thema vorgestellten Lösungsansätze wird abschließend die Forderung abgelehnt, das Strafprozessrecht um einen Wiederaufnahmegrund zu erweitern, der die Wiederaufnahme des Verfahrens bei Rechtsfehlerhaftigkeit eines Urteils gestattet.
E-Mail und Internet sind aus unserem Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Neben den Vorteilen, die die modernen Informations- und Kommunikationsmittel mit sich bringen, entstehen bei ihrer Nutzung auch zahlreiche Probleme, die sich auf den arbeitsrechtlichen Bereich auswirken können. Die Arbeit erörtert die in diesem Zusammenhang auftretenden Rechtsfragen. Dürfen Arbeitnehmer den betrieblichen E-Mail-Account und Internetzugang an ihrem Arbeitsplatz zu privaten Zwecken nutzen, und in welchem Umfang? Wie kann sich eine Zuwiderhandlung auf das Arbeitsverhältnis auswirken? In der betrieblichen Praxis stellt sich regelmäßig auch die Frage, ob der Betriebsrat und die Gewerkschaften einen Anspruch darauf haben, die betrieblichen Informations- und Kommunikationsmittel für eigene Zwecke zu nutzen. Schließlich wird untersucht, in welchem Umfang der Arbeitgeber berechtigt ist, die E-Mail- und Internetnutzung seiner Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz zu kontrollieren.
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