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Dieses Buch gibt einen systematischen Überblick über das geltende Kindesunterhaltsrecht der Volksrepublik China. Herangezogen werden neben den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die justiziellen Auslegungen des Obersten Volksgerichts der Volksrepublik China sowie chinesische und ¿ soweit vorhanden ¿ westliche Literatur. Darüber hinaus arbeitet die Autorin die rechtshistorischen Bezüge zum Unterhaltsrecht in der chinesischen Sowjetrepublik und exemplarisch dem Shan-Gan-Ning-Grenzgebiet in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts heraus. Schließlich wird das dem deutschen Recht nicht bekannte Institut des Unterhaltsverhältnisses zwischen Stiefelternteil und Stiefkind umfassend dargestellt. In diesem Zusammenhang erfolgt insbesondere ein Vergleich mit dem Adoptionsverhältnis.
Die neue Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG wurde am 23. April 2008 verabschiedet. Nach mehr als 20 Jahren Bestandskraft der Vorgängerrichtlinie sah sich die Kommission gezwungen, auf dem Verbraucherkreditmarkt tätig zu werden. Nachdem die Entstehungsgeschichte des Verbraucherkredits in dieser Arbeit näher umrissen wird, wird die neue Verbraucherkreditrichtlinie detailliert analysiert und auf Schwachstellen hin geprüft. Hierbei geht der Autor insbesondere auf die neue Methode der Vollharmonisierung ein. Weiterhin unterzieht er die Umsetzung ins deutsche Recht einer tieferen Prüfung. Das deutsche Recht gilt insofern als Prototyp, als der deutsche Gesetzgeber der Erste war, der die Richtlinie in innerstaatliches Recht umsetzte.
Ausgangspunkt des Buches ist die kontroverse Diskussion rund um den Arbeitnehmerdatenschutz in der jüngeren Vergangenheit. Der Autor untersucht die Zulässigkeit der Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Dabei wird die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung an öffentlich zugänglichen Arbeitsplätzen und an nicht öffentlich zugänglichen Arbeitsplätzen beurteilt. Der Autor setzt sich mit dem neuen § 32 BDSG auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz aus verschiedenen Motiven zum Einsatz kommen kann und daher auch die Zulässigkeit der Überwachungsmaßnahme differenziert betrachtet werden muss. Er vertritt die Auffassung, dass eine heimliche Videoüberwachung in bestimmten Ausnahmefällen zulässig am Arbeitsplatz erfolgen kann.
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