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Die Frage nach der Notwendigkeit einer sektorspezifischen Rundfunkkonzentrationskontrolle in Zeiten fortschreitender Digitalisierung und Konvergenz steht im Mittelpunkt dieses Buches. Nach einer Analyse der rundfunkrechtlichen Kriterien zur Beurteilung ¿vorherrschender Meinungsmacht" erweist sich die Rundfunkkonzentrationskontrolle als ungeeignetes Instrument, ¿multimediale Meinungsmacht" zu verhindern. Zudem fehlt es der Rundfunkkonzentrationskontrolle an praktischer Relevanz. Die bislang einzige Entscheidung, mit der die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) eine Beteiligungsänderung aufgrund vorherrschender Meinungsmacht zu verhindern suchte, hob das Bundesverwaltungsgericht auf. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass das Kartellrecht ¿ insbesondere die Fusionskontrolle ¿ hinreichenden Schutz vor multimedialer Meinungsmacht bietet.
Der Autor untersucht die Haftungsverfassung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die durch die Anerkennung ihrer eigenen Rechtsfähigkeit und das Bekenntnis zu einer akzessorischen Haftung der Gesellschafter neu konzipiert wurde. Daran schließt sich die Frage, ob die Aufwertung der GbR zum selbstständigen Rechtsträger tatsächlich mit einer gesteigerten Einstandspflicht der «unschuldigen» Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für Delikte ihrer Mitgesellschafter «bezahlt wird». Anhand einer umfassenden historischen und teleologischen Untersuchung stellt das Buch dar, dass eine uneingeschränkte solidarische Haftung der Mitgesellschafter im Deliktsbereich mit grundlegenden gesetzlichen Wertungen nicht vereinbar ist. Aus der als notwendig erkannten teleologischen Reduktion des § 128 HGB entwickelt der Autor ein eigenständiges Haftungsmodell nach dem Konzept einer subsidiären Ausfallhaftung, das die erkannten Wertungswidersprüche zwischen Verschuldensprinzip, Gesellschafterhaftung und Gläubigerschutz in einen angemessenen Ausgleich bringt.
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