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Auch über zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes sind noch nicht alle öffentlich-rechtlichen Probleme in Zusammenhang mit dem sprichwörtlich ältesten Gewerbe der Welt bewältigt. Die Arbeit nimmt sich dieser Probleme in Hinblick auf diejenigen Prostitutionsformen an, die in baulichen Anlagen stattfinden. Nach einem historischen Abriss sowie einer Definition der Begrifflichkeiten, die der Arbeit zugrundeliegen, wird der Status der prostitutiven Einrichtung und ihrer Mitarbeiter vom Gewerberecht über das Bau- und Ausländerrecht bis hin zum Sozial- und Steuerrecht dargestellt. Anschließend werden Beispiele aus dem verwaltungspraktischen Umgang mit dieser Art von Gewerbebetrieb erörtert und die rechtlichen Instrumente für ihre verwaltungsbehördliche Regulation dargestellt.
Wie kaum ein anderer medizinischer Bereich, ist das Transplantationswesen von der Akzeptanz der Bevölkerung abhängig. Das Recht spielt bei ihrer Förderung eine wichtige Rolle. Es hat die verschiedenen Interessen der an Transplantationen Beteiligten auszugleichen. Ethische und rechtspolitische Fragen sind zu klären. Die Arbeit stellt am Beispiel der drei Nachbarländer Deutschland, Österreich und Schweiz unterschiedliche gesetzliche Lösungen der weltweit ähnlichen Probleme der Transplantationsmedizin vor. Nach Erläuterung der medizinischen Aspekte werden ethische und rechtspolitische Fragen diskutiert. Der Vergleich der Rechtslage in den drei Nachbarländern zeigt die Defizite in den jeweiligen Gesetzen und stellt rechtspolitische Forderungen. Nach einem kurzen Überblick über die europäische Rechtslage wird eine einheitliche Lösung für Europa diskutiert. Die Ergebnisse einer eigenen Umfrage unterstreichen die aufgestellten rechtspolitischen Forderungen.
Die Zahl der Kartellverfahren ist konstant, obgleich die Höhe der verhängten Bußgelder seit langem ansteigt. Der Autor greift diesen Umstand der mangelnden Rechtsbefolgung auf und untersucht, ob und inwieweit der kartellrechtliche Schadensersatzanspruch Abhilfe schaffen kann. Er betrachet die Passivlegitimation von Managern, um präventiv eine bessere Verhaltenssteuerung zu erreichen und beleuchtet ökonomische Aspekte zur persönlichen Haftung. Anschließend behandelt er die Kernfrage der Passivlegitimation im Kartelldeliktsrecht und stellt dogmatische Grundlagen dar. Zudem werden weitere Fragen wie die enthaftende Wirkung von Compliance-Systemen, der Gesamtschuldnerausgleich zwischen Unternehmen und Manager sowie weitere Möglichkeiten der Haftungsreduzierung des Managers untersucht.
Das deutsche Recht sieht mit dem Pflichtteil eine bedarfsunabhängige Mindestbeteiligung am Erbe für Kinder, Ehepartner und Eltern vor. Im Gegensatz dazu gewährt des englische Recht Hinterbliebenen ermessensabhängige Ansprüche (family provision), die sich insbesondere nach der Bedürftigkeit richten. Die gesetzlichen Vorgaben beider Länder können jedoch jeweils nur allgemein die Interessen einzelner Familienangehöriger gegeneinander abwägen. In vielen Fällen ist daher eine vertragliche Ausgestaltung gewünscht. Gleichzeitig stellt sich bei Verträgen im familiären Kontext auch die Frage, wie eine in einer Nähebeziehung entstehende Verhandlungsdisparität rechtlich zu bewerten ist. Für Eheverträge hat die deutsche Rechtsprechung eine richterliche Inhalts- und Ausübungskontrolle im Rahmen der §§ 138 und 242 BGB entwickelt. Es wird nun diskutiert, ob dies auch auf den Pflichtteilsverzicht übertragbar ist.
Nach einer verfassungsrechtlich bedingten Rechtsprechungsanderungen durch den BGH kam es zu eklatanten Lucken im Anlegerschutz beim regularen Delisting. Die Arbeit skizziert diese Entwicklung und begutachtet sie kritisch. Im Anschluss wendet sie sich umfassend der Ende 2015 in Kraft getretenen Neuregelung zu.
Der Band handelt von ungeschriebenen Rechtsschutzmoglichkeiten des Aktionars gegen Manahmen der Verwaltungsorgane. Anhand der Rechtsposition des Aktionars und seiner Stellung im Kompetenz- und Kontrollsystem der AG wird herausgearbeitet, dass der unzureichende Schutz der Mitgliedschaft die Folge konkreter Lucken im Aktionarsrechtsschutz ist.
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